Prüfung von Anschlagmitteln und Absturzsicherungen
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Produkte vor jedem Gebrauch und mindestens einmal jährlich - in Abhängigkeit von Einsatzbedingungen und betrieblichen Vorschriften auch in kürzeren Abständen - zu prüfen sind.
DGUV-Regel 112-198 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz
Unser Service beinhaltet:
- Die Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie das Aufbringen von Prüfplaketten
- Unterbreitung von Vorschlägen für erforderliche notwendige Reparturen sowie Ersatzbeschaffungen.